Kranken-, Renten-, Unfall-, Erwerbunfähigkeits- und Arbeitslosenversicherung sind die wichtigsten Säulen des polnischen Sozialversicherungssystems. Es handelt sich um ein umlagefinanziertes Solidarsystem: Die Beiträge aller Beitragszahler werden in einen Topf gezahlt, aus dem parallel alle anfallenden Leistungen bezahlt werden. Es gibt kein individuelles Versichertenkonto, auf dem der einzelne Versicherte seine Beiträge ansammelt - also ist auch das wie in Deutschland. Die Beiträge werden, wie ebenfalls seit langem in Deutschland weitgehend üblich (heute bereits etwas verändert), in etwa zur Häfte jeweils von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Damit wird deutlich, dass das Sozialversicherungsystem sich primär auf die berufstätige Bevölkerung stützt. Allerdings: Bei der Krankenversicherung, die deutlich geringere Leistungen als in Deutschland umfasst, und bei der Arbeitsunfähigkeitsabsicherung zahlt nur der Arbeitnehmer in das System. Bei der Unfall- und Arbeitslosenversicherung zahlt nur der Arbeitgeber ein.

Zunehmend wird auch auf die ergänzende private Absicherung gesetzt, die «informell» (also in der Praxis, aber natürlich völlig legal) schon lange üblich ist. Gerade in der medizinischen Versorgung läuft vermuteterweise ein großer Teil der Umsätze an den staatlichen Einrichtungen vorbei auf privatvertraglicher Ebene. Diese Praxis institutionalisiert sich verstärkt durch die steigende Marktrelevanz privater Versicherer.


Linktipp:
Informationen des AOK-Bundesverbandes zur Krankenversicherung in Polen

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