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Lernen Sie Polen näher kennen - es lohnt sich! Planen Sie Ihren nächsten Urlaub in diesem spannenden, schönen Land netter Menschen. Für Sie haben wir Informationen, Tipps und Angebote rund um den Urlaub in Polen zusammengestellt. Lesen Sie unter «Über uns» mehr darüber, was Sie auf dieser Internetseite finden...
 
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Falschparken

  • Laut verschiedenen Meldungen, zum Beispiel im Berliner Kurier, ist der Bußgeldkatalog für Verkehrverstöße in Polen deutlich verändert worden. Kurz gesagt: Viele Verkehrsvergehen werden merklich teurer. So soll es nun 50 Złoty kosten, wenn man mit einem fremden Fahrzeug ohne die passenden Fahrzeugpapiere unterwegs ist. Also: Bei Nutzung eines anderen als dem eigenen Fahrzeug immer eine Vollmacht vom Halter ausstellen lassen. Wie unsere weiteren Recherchen ergaben, hat sich auch einiges zum Positiven verändert.So ist ab sofort, seit 29.11.2008, ein fester Bußgeldkatalog in Kraft. Konnten früher Polizisten die Höhe der Strafe flexibel festlegen, so sind diese nun an den Katalog gebunden. Ebenfalls gut: Das Überschreiten einer roten Ampel durch Fußgänger wird billiger, es kostet ab sofort nur noch 100 Złoty statt 250 Złoty. 500 Złoty kostet jetzt das Überfahren einer roten Ampel. Die Strafe dafür wurde früher vom Polizisten definiert. Tagsüber ohne Lichtzu fahren schlägt mit 100 Złoty zu Buche, das ungerechtfertigte Belegen eines Behindertenparkplatzes mit 500 Złoty, das Überholen bei schlechter Einsehbarkeitder Straße wird mit 250 Złoty berechnet. Wie immer gilt also die Empfehlung: Machen Sie sich mit den Verkehrsregeln vertraut und befolgen Sie diese. Dies spart nun noch mehr Geld.

    Kommentar von Andreas Prause Hallo, ich möchte diese Hinweise etwas ergänzen: Einen Bußgeldkatalog gibt es in Polen meiner Erinnerung schon seit rund zehn Jahren. Anfangs sah dieser ein genau beziffertes Bußgeld für einen bestimmten Verstoß vor. Später ist man dazu übergegangen, teilweise Höchstwerte oder Tiefst-/Höchstwerte einzuführen, um den ahnenden Beamten bei gewissen Ordnungswidrigkeiten bewusst einen Ermessensspielraum zu lassen. Polizeibeamte und Ordnungsämter sind also schon seit vielen Jahren bei der Verhängung von Geldbußen an einen per Rechtsverordnung genau bestimmten Katalog gebunden. Nur im Rahmen seiner Regelungen konnten und können sie eine "Strafe flexibel festlegen". Schöne Grüße Andreas Prause chelmno.info

    Unsere Anmerkung: Andreas Prause hat völlig Recht, vorher war es ein Ermessensspielraum - und nicht völlig frei zu entscheiden, wie hoch ein Bußgeld ausfällt.

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